Ein Tipp vom 

KFZ-Sachverständigen:


Ein Kostenvoranschlag aus der Werkstatt ist nicht ausreichend!

Ein Kostenvoranschlag ist nur das Angebot eines KFZ-Betriebes, um eine Beschädigung zu einem bestimmten Preis zu reparieren, anders verhält es sich bei einem Sachverständigengutachten. Dies hat eine erhebliche Beweisfunktion und beziffert auch die merkantile Wertminderung an Ihrem Fahrzeug , den Anspruch auf einen Mietwagen oder den Nutzungsausfall .  


Für die genaue Ermittlung Ihres Schadenersatzanspruchs lassen Sie sich "immer " von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen ein neutrales Gutachten erstellen.



Was tun nach einem Verkehrsunfall ?


  • KFZ-Sachverständiger Ihres Vertrauens


Zur Sicherung der Beweise und zum Feststellen des
Schadenumfangs sowie der konkreten Schadenshöhe, haben Sie als Geschädigter grundsätzlich das Recht der freien KFZ-Sachverständigenwahl.

 


  • Werkstatt Ihres Vertrauens 


Als Geschädigter bei einem unverschuldeten Unfall haben sie Grundsätzlich das recht auf freie Werkstattwahl.



  • Rechtsanwalt


 Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben Sie als Geschädigte/r das
Recht einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen
und die Kosten dafür hat die Versicherung des Schädigers zu
tragen. 



  • Beweissicherung/ Ersatzfahrzeug/ Nutzungsausfall


Unser umfangreicher Service garantiert eine vollständige
und zuverlässige Beweissicherung für Schadenersatzansprüche.
Unsere detaillierten Gutachten liefern exakte Ergebnisse zur unfallbedingten Ausfallzeit, die für Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigungen verwendet werden können. Falls Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr fahrtauglich ist, haben Sie Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder Beschaffung eines neuen Fahrzeugs.  Im Fall das Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. 



  • Merkantile Wertminderung


Was bedeutet ein merkantiler Minderwert? Er bezeichnet den Wertverlust, den ein Fahrzeug nach einem Unfall und trotz einer sach/-fachgerechter Reparatur erfährt. Wie hoch ist der merkantile Minderwert? Eine pauschale Aussage hierzu ist nicht möglich. Es gilt immer individuell zu prüfen und festzustellen ob ein Anspruch auf Wertminderung besteht und wie hoch dieser ausfällt. Ohne einen KFZ - Sachverständigen, verzichten viele Geschädigte auf ihr gutes Recht und zum Teil auf mehrstellige Entschädigungen .



  • Schadensumfang


Sollte ein Verkauf anstehen, ist die Angabe aller Vorschäden und Instandsetzungen eines  Fahrzeuges  offenbarungspflichtig. Mit einem vollständigem Schadengutachten  kann jederzeit der genaue Schadenumfang belegt werden.



  • Abrechnung auf Gutachtenbasis (fiktive Abrechnung)


Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachten erstatten zu lassen. In diesen Fällen kann die Mehrwertsteuer "nicht" geltend gemacht werden.



  • Schutz für den Regulierer


Der unabhängige KFZ-Sachverständige trägt zusätzlich zur Bewahrung von unzutreffenden Schadenersatzleistungen auch für die gegnerische Versicherungen bei. Dies kommt letztendlich allen Versicherungsnehmern zu Gute, die durch ihre Prämien gewährleisten für eintrittspflichtige Schäden aufzukommen.



  •   VORSICHT bei Schadenmanagement


Wenn Ihnen der Versicherer des Unfallgegners die Abwicklung des Unfallschadens anbietet, lassen Sie sich nicht dazu verleiten, den eigenen Sachverständigen durch ein so genanntes Schadenmanagement auszuschalten. Behalten Sie die Kontrolle über die Abwicklung Ihres Schadens und übernehmen Sie selbst die Verantwortung. 

 


 

GRUNDLAGE DER SCHADENREGULIERUNG

BGB § 249 (1)

WER ZUM SCHADENERSATZ VERPFLICHET IST, HAT DEN ZUSTAND HERZUSTELLEN, DER BESTEHEN WÜRDE, WENN DER ZUM ERSATZ VERPFLICHTENDE UMSTAND NICHT EINGETRETEN WÄRE

Was bedeutet das für Sie ?

ein unabhängiges Gutachten zeigt alle Ihre Ansprüche bei der Schadenregulierung auf.
Dabei geht es um mehr als nur die Reparatur des Schadens.

Laut Gesetz dürfen Sie nicht bessergestellt sein als vor einem Schaden. Meine Aufgabe ist es, dass Sie nicht schlechter dastehen.

Im unverschuldeten Schadenfall und ohne deckungsgleiche Vorschäden, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten, die zur Regulierung des Schadens notwendig sind.

Dabei dient das von uns erstellte Gutachten zur Beweissicherung des entstandenen Schadens an Ihrem Kraftfahrzeug.

Das Gutachten zeigt eine sach- und fachgerechte Reparatur auf und beziffert eventuelle Kosten für den Umbau von Zubehör.

Es enthält eine Aussage zu Reparatur- oder Totalschäden und enthält alle dafür benötigten Werte.

Es beinhaltet außerdem Angaben zur Nutzungsausfallentschädigung und Angaben zur Wertminderung des Fahrzeuges.

Zusätzlich erfolgen Aussagen zu Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, sowie dem Wiederbeschaffungswert und Restwert.